Worauf muss ich achten?

Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreicht. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Außerdem muss es mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden.

Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung. Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z.B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.

Das Bundesministerium der Justiz bietet folgende Broschüre zum Erbrecht als Download an:

Broschüre Erben und Vererben